Qualitätszeichen: EU-Richtlinien / Europäisches Umweltzeichen

EU-Richtlinien für ökologische Landwirtschaft

Anders als das Umweltzeichen (siehe weiter unten) haben sich die EU-Richtlinien zur ökologischen Landwirtschaft durchgesetzt. Wer von Produkten aus biologischer Landwirtschaft spricht, muss sich innerhalb der EU mindestens an diese Richtlinien halten. Allerdings ist die allgemeine Verwendung der Begriffe "Bio" und "Öko" nur im Zusammenhang mit Lebensmitteln rechtlich geschützt.

Den Begriff "Bio-Kleidung" kann jeder verwenden. Es könnten auch Chemie-Fasern sein und wie die dabei hergestellt wurden, ist von niemandem festgelegt. Die Bezeichnung "Baumwolle aus biologischer Landwirtschaft" ist dagegen klar: die Baumwolle muss aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die die EU-Richtlinien einhalten. Offen bleibt jedoch , was bei der Weiterverarbeitung passiert. Dort könnten doch schädlichen Substanzen in die Kleidung geraten. Deswegen sind die anderen Qualitätszeichen weiter wichtig. Teilweise gehen diese auch schon in Bezug auf das reine landwirtschaftliche Produkt über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus.

Die EU erkennt bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern bestimmte Zertifikate von anerkannten Organisationen an. Andernfalls dürfte das Produkt nicht als aus ökologischem Landbau stammend in der EU vermarktet werden.

Innerhalb der EU sind die Öko-Kontrollstellen mittels eines Codes auseinander zu halten. Er enthält ein Länderkürzel und eine Nummer (z.B. DE-024 - die Kontrollstellen aus dem deutschsprachigen Raum finden sich hier). Im Bereich Kleidung spielen aber hauptsächlich die schon erwähnten Organisationen aus Nicht-EU-Ländern eine Rolle, da bspw. Baumwolle in der EU nur in Griechenland angebaut wird. Diese anerkannten Zertifizierungsstellen finden sich in folgendem Dokument: Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhren aus Drittländern; inklusive einer Liste anerkannter Zertifizierungsstellen in diesen Ländern (via europa.eu, Stand 06.07.2006).

Weitere Information:
Verordnung über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (via europa.eu, Stand 01.01.2007)



Europäisches Umweltzeichen ("EU-Blume")

Bereits seit 1992 gibt es - neben und unabhängig vom etwas bekannteren deutschen Umweltzeichen "Blauer Engel" - das Europäische Umweltzeichen ("EU-Blume", siehe rechts). Es konnte sich bisher nicht sonderlich verbreiten. Vor allem im Bereich Mode hat es in Deutschland fast keine Bedeutung. Die "EU-Blume" zeichnet auf Antrag "umweltfreundlichere" Produkte aus. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Rohstoffe aus ökologischer Landwirtschaft kommen. Bei Kleidung wird vor allem darauf Wert gelegt, dass die Belastung mit Pestiziden sehr gering ist und bei der Verarbeitung nur sehr wenig oder gar keine bedenklichen Stoffe zum Einsatz kommen. Das EU-Umweltzeichen gibt es auch für entsprechend umweltschonend hergestellte Chemiefasern.

Webseite: http://www.eco-label.com/german/



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